GESELLSCHAFTSRECHT

Im Fall einer geplanten Unternehmensgründung, eines Unternehmenskaufs, -verkaufs, oder der Rechtsformumwandlung eines bestehenden Unternehmens, bieten wir aufgrund unserer fachübergreifenden Qualifikation eine Beratung an, die neben der konkreten Steuerplanung auch die zivilrechtlichen und handelsrechtlichen Fallgestaltungen berücksichtigt.

Gerne erarbeiten wir für Sie alle notwendigen Verträge und nehmen unterstützend an Vertragsverhandlungen teil.